24.09.2020

Die Europäische Kommission verabschiedete ein neues digitales Finanzpaket, das sich aus einer digitalen Finanzstrategie, einer Strategie für den Massenzahlungsverkehr und Gesetzesvorschlägen zu Krypto-Assets und digitaler Widerstandsfähigkeit zusammensetzt. Ziel der Kommission ist es, den Verbrauchern durch digitale Technologien wie Online-Banking und FinTech-Lösungen einen besseren Zugang zu Finanzdienstleistungen zu ermöglichen und gleichzeitig den Anlegerschutz zu gewährleisten sowie die Risiken von Geldwäsche und Cyber-Kriminalität zu mindern. Die Strategie für digitale Finanzdienstleistungen passt die EU-Finanzdienstleistungsvorschriften für das digitale Zeitalter an, für Anwendungen wie künstliche Intelligenz und Blockchain sowie zur Förderung des Datenaustauschs und offener Finanzwirtschaft, während gleichzeitig die Datenschutz- und Datensicherheitsstandards der EU gewahrt bleiben. Alle Anbieter von Finanzdienstleistungen, ob traditionelle Banken oder Technologieunternehmen, sollten den gleichen Regeln unterliegen, wenn sie die gleichen Tätigkeiten ausüben und die gleichen Risiken eingehen. Die Strategie für den Massenzahlungsverkehr strebt ein vollständig integriertes Massenzahlungssystem in der EU an, einschließlich sofortiger Lösungen für grenzüberschreitende Zahlungen. Die vorgeschlagene Gesetzgebung über Krypto-Assets, die „Verordnung über Märkte für Krypto-Assets“ (Regulation on Markets in Crypto Assets - MiCA), wird es Emittenten und Anbietern von Krypto-Assets, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, ermöglichen, ihre Dienstleistungen EU-weit anzubieten. Die Schutzvorkehrungen umfassen Kapitalanforderungen, die Verwahrung von Vermögenswerten, ein obligatorisches Beschwerdeverfahren, das den Anlegern zur Verfügung steht, und Rechte des Anlegers gegenüber dem Emittenten. Emittenten bedeutender Asset-backed Crypto-Assets (globale „Stablecoins“) würden strengeren Anforderungen unterliegen. Die Kommission schlug auch eine Pilotregelung für Marktinfrastrukturen vor, die versuchen wollen, Transaktionen mit Finanzinstrumenten in Krypto-Asset-Form zu handeln und abzuwickeln, ein so genannter „Sandbox“-Ansatz, der vorübergehende Ausnahmen von den bestehenden Regeln zulässt, damit die Regulierungsbehörden Erfahrungen mit dem Einsatz der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) in Marktinfrastrukturen sammeln und gleichzeitig sicherstellen können, dass sie mit Risiken für den Anlegerschutz, die Marktintegrität und die Finanzstabilität umgehen können. Der vorgeschlagene „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) wird von allen Firmen verlangen, dass sie sicherstellen, dass sie allen Arten von Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) standhalten können - den damit verbundenen Störungen und Bedrohungen, z.B. einem Cyber-Angriff, und führt einen Aufsichtsrahmen für ICT-Provider ein, wie z.B. Cloud Computing Service Provider.

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