27.11.2020

Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) hat ihren endgültigen Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken veröffentlicht. Der Leitfaden, der ab sofort gilt, erläutert die Erwartungen der EZB, wie Banken solche Risiken nach den geltenden Aufsichtsregeln handhaben und offenlegen sollen. Anfang 2021 wird die EZB die Banken auffordern, eine Selbsteinschätzung in Bezug auf die im Leitfaden dargelegten Erwartungen vorzunehmen und auf dieser Grundlage Aktionspläne auszuarbeiten. Die EZB wird dann die Selbsteinschätzungen und Pläne der Banken einem Benchmarking unterziehen und sie im Dialog der Aufsichtsbehörden berücksichtigen. Im Jahr 2022 wird die EZB eine vollständige aufsichtsrechtliche Überprüfung der Praktiken der Banken und gegebenenfalls Folgemaßnahmen durchführen. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Klimawandels für die Wirtschaft und Banken wird die EZB im Jahr 2022 ihren nächsten aufsichtlichen Stresstest zu klimabedingten Risiken durchführen. Darüber hinaus veröffentlichte die EZB einen Bericht über die Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken durch Banken. Trotz Verbesserungen müssen die Banken ihre Offenlegungserklärungen noch besser mit relevanten quantitativen und qualitativen Informationen untermauern. In der zweiten Hälfte des Jahres 2021 wird die EZB verbleibende Lücken für die Diskussion mit den Banken identifizieren.

Kontakt