01.03.2021

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat auf die Aufforderung der Europäischen Kommission reagiert. Dabei ging es um die wichtigsten Leistungsindikatoren (KPIs) und die dazugehörige Methodik für die Offenlegung von Informationen durch Kreditinstitute und Wertpapierfirmen hinsichtlich der Frage, wie und in welchem Umfang ihre Aktivitäten als ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie einzustufen sind. Die EBA unterstreicht die Bedeutung der Green Asset Ratio (GAR), um zu verstehen, wie die Institute nachhaltige Aktivitäten finanzieren und die Ziele des Pariser Abkommens erfüllen. Die EBA schlägt zudem ergänzende KPIs zur Anpassung der Taxonomie von Dienstleistungen der Institute vor, die nicht der Kreditvergabe und Investition dienen. In der Stellungnahme, dem Bericht und den Anhängen erläutert die EBA die KPIs, die die Institute offenlegen sollten, den Umfang und die Methodik für die Berechnung dieser KPIs sowie die qualitativen Informationen, die sie liefern sollten. Darüber hinaus schlägt die EBA der Europäischen Kommission vor, einige Maßnahmen zu ergreifen, die den Instituten die Offenlegung und die eventuelle Ausweitung der KPIs auf alle relevanten Vermögenswerte, einschließlich der Forderungen gegenüber Staaten und Zentralbanken, erleichtern.

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