07.09.2020

Die Europäische Kommission hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) um Beratung bei der Umsetzung der endgültigen Basel-III-Reformen unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gebeten. Im Einklang mit der vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgenommenen Verlängerung der Umsetzungsfrist der finalen Basel-III-Standards bis Januar 2023 überarbeitete die Europäische Komission ihre Planung und forderte die EBA auf, ihre bisherige Beratung zu den verschiedenen Teilen der finalen Basel-III-Reformen zu aktualisieren. Diese Stellungnahme wird berücksichtigt, wenn die Europäische Kommission die Auswirkungsanalyse vorbereitet, die den Gesetzesvorschlag zu den letzten Elementen des Basel-III-Rahmens begleiten wird.

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