21.09.2020

Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlichte den Beitrag des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) für den Umsetzbarkeitsbericht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Verringerung der Belastungen des europäischen Bankensektors durch das Meldewesen. Art. 430c der Kapitaladäquanzverordnung (capital requirements regulation – CRR) verpflichtet die EBA, eine solche Untersuchung durchzuführen und den Beitrag der ESZB zu berücksichtigen. Das Europäische System der Zentralbanken schlägt vor, die Belastung der Banken in den Bereichen Statistik, Abwicklung und aufsichtliches Meldewesen durch

  • ein gemeinsames Standard-Data-Dictionary und ein gemeinsames Datenmodell für statistische, abwicklungs- und aufsichtsrechtliche Datenanforderungen,
  • den Einsatz verbesserter Verfahren, wie z.B. harmonisierte Berichtsformate, die Beseitigung von Duplikationen und den Datenaustausch zwischen den Behörden zu verbessern,
  • sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den europäischen Behörden sowie zwischen Behörden und Finanzinstituten zu fördern.

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