27.04.2021

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine Konsultation (bis zum 28. Juli 2021) zu ihrem Entwurf technischer Durchführungsstandards (ITS) zum aufsichtlichen Meldewesen in Bezug auf zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung (ALMM) gestartet. In Anlehnung an die Mandate gemäß Art. 415(3a) und Art. 430(7) der überarbeiteten Kapitaladäquanzverordnung (CRR II) schlägt die EBA einige Proportionalitätserwägungen bei der ALMM-Meldung für kleine und nicht komplexe Institute sowie Änderungen an den Vorlagen vor, um die Meldeanforderungen zu straffen, Datenlücken zu schließen und die Meldeanweisungen weiter zu verbessern. Die EBA plant den Entwurf der ITS im Dezember 2021 bei der Europäischen Kommission einzureichen, damit sie ab dem Berichtsstichtag 31. Dezember 2022 angewendet werden können.

Kleine und nicht-komplexe Institute könnten von der Meldung der Kennzahlen zur Konzentration der Refinanzierung nach Produktart (C 68.00), des Refinanzierungspreises für verschiedene Refinanzierungsdauern (C 69.00) und der Informationen zum Roll-over von Refinanzierungen (C 70.00) ausgenommen werden. Die Liquiditätskennzahlen und das damit verbundene Reporting reduzieren sich somit auf das Instrument der Laufzeitleiterüberwachung und die Konzentration der Refinanzierung nach Kontrahenten und nach Gegenfinanzierungskapazität. Die EBA schlägt außerdem vor, mittelgroße Institute von der Meldung der Metriken zur Roll-over-Finanzierung auszunehmen.

Kontakt