05.03.2021

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihren finalen Entwurf der technischen Durchführungsstandards (ITS) zur aufsichtlichen Berichterstattung und Offenlegung von Wertpapierfirmen gemäß Art. 54(3) und Art. 49(2) der europäischen Wertpapierfirmenverordnung (Verordnung (EU) 2019/2033) veröffentlicht. Die ITS legen die Hauptaspekte des neuen Berichtsrahmens bezüglich der Berechnung der Eigenmittel, der Höhe des Mindestkapitals, des Konzentrationsrisikos, der Liquiditätsanforderungen und des Umfangs der Tätigkeit in Bezug auf kleine und nicht verbundene Wertpapierfirmen fest. Es gibt unterschiedliche Vorlagen für kleine und nicht vernetzte Wertpapierfirmen. Die ITS enthalten auch einen standardisierten Satz von Vorlagen für die Offenlegung von Eigenmitteln. Die EBA hat einen einheitlichen Satz von Standards mit integrierten Säule-3-Offenlegungen und aufsichtlichen Meldeanforderungen sowie standardisierten Formaten und Definitionen herausgegeben. Die Offenlegungsanforderungen sind ab dem 26. Juni 2021 anwendbar und die ersten Meldestichtage sind im September 2021 (für vierteljährliche Berichte) und Dezember 2021 (für jährliche Berichte).

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