19.02.2021

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat den finalen Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS) veröffentlicht, in denen festgelegt wird, wie Institute Risiken aus Derivat- und Kreditderivatkontrakte, die nicht direkt mit einem Kunden abgeschlossen wurden, deren zugrunde liegende Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente aber von einem Kunden emittiert wurden, bestimmen sollen, wie in Art. 390(9) der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation - CRR) vorgeschrieben ist. Der Entwurf der RTS schlägt eine Methodik für die Berechnung indirekter Forderungen für verschiedene Kategorien von Derivatkontrakten und Kreditderivatkontrakten mit einem einzigen zugrundeliegenden Schuld- oder Eigenkapitalinstrument vor, nämlich: Optionen auf Schuld- und Eigenkapitalinstrumente, Kreditderivatkontrakte und andere Derivate mit einem Schuld- oder Eigenkapitalinstrument als Basiswert. Sie sieht auch eine separate Methodik für die Berechnung von Risikopositionen vor, die sich aus Kontrakten mit mehreren zugrundeliegenden Referenzen ergeben. Der finale Entwurf der RTS wurde so ausgearbeitet, dass er mit dem Jump-to-Default-Ansatz (JTD) im Rahmen des neuen Marktrisikostandards (Fundamental Review of the Trading Book - FRTB) und der CRR sowie dem entsprechenden Entwurf der RTS zu JTD, den die EBA derzeit ausarbeitet, kompatibel ist. Die Grundlage beider Entwürfe der RTS ist die Preisveränderung, die sich aus dem Ausfall eines Emittenten ergeben würde. Der Entwurf der RTS wurde geändert, um die vorgeschlagenen Regeln, die für Multi-Underlying-Derivate mit einer Struktur (d. h. einem Index und Organismen für gemeinsame Anlagen) oder ohne Struktur gelten, sowie die Einführung eines partiellen Look-Through-Ansatzes für diese Art von Derivaten anzugleichen.

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