01.03.2021

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) startet eine Konsultation mit Laufzeit bis zum 1. Juni 2021 zu Entwürfen der technischen Durchführungsstandards (ITS) zu Säule-3-Offenlegungen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) gemäß Art. 434a der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation - CRR) in Übereinstimmung mit Teil 8 der CRR. Die ITS wurden unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (FSB-TCFD) des Finanzstabilitätsrats, der unverbindlichen Leitlinien der Europäischen Kommission zur Berichterstattung über den Klimawandel, der EU-Taxonomie und der Beratung der Kommission durch die EBA zu den Offenlegungen gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung entwickelt. Sie schlagen Folgendes vor:

  • vergleichbare, quantitative Angaben zu klimawandelbedingten Übergangs- und physischen Risiken, einschließlich Informationen zu Risikopositionen in kohlenstoffbezogenen Aktiva und Aktiva, die chronischen und akuten Klimaveränderungen ausgesetzt sind;
  • quantitative Angaben zu den Maßnahmen der Institute zur Unterstützung von Gegenparteien beim Übergang zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft und bei der Anpassung an den Klimawandel;
  • eine Green-Asset-Ratio (GAR), die die Finanzierungsaktivitäten von Instituten identifiziert, die gemäß der EU-Taxonomie ökologisch nachhaltig sind, wie z. B. solche, die mit dem europäischen Green Deal und den Zielen des Pariser Abkommens übereinstimmen; und
  • qualitative Informationen darüber, wie die Institute ESG-Überlegungen in ihre Unternehmensführung, ihr Geschäftsmodell, ihre Strategie und in ihr Risikomanagement einbetten.

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