16.03.2021

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte einen Beschluss, wonach das Basel III-Monitoring ab Dezember 2021 verpflichtend wird, mit dem Ziel, die Stichprobe auf einer soliden Rechtsgrundlage auf mehr Jurisdiktionen und Kreditinstitute auszuweiten. Die Initiative führt eine Methodik ein, womit die Institute, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, in die Stichprobe aufgenommen werden sollen. Basel III-Daten würden seltener, also jährlich, gemeldet werden und nur ein Teil der Baseler Vorlagen wäre verpflichtend. Jeder Mitgliedstaat sollte die folgenden Auswahlkriterien anwenden, um seine Länderstichprobe zu definieren:

  • Alle globalen und sonstigen systemrelevanten Institute (G-SIIs und O-SIIs) auf der höchsten Konsolidierungsebene in der EU werden, unabhängig von ihrer Größe, aufgenommen; und,
  • wenn die Abdeckung von 80 % der risikogewichteten Aktiva (RWA) nicht überschritten wird und die Stichprobe weniger als 30 Banken umfasst, werden weitere große Banken (Tier-1-Kapital > EUR 3 Mrd. oder Bilanzsumme > EUR 30 Mio.) aufgenommen, bis der RWA-Abdeckungsgrad von 80 %  überschritten wird; und
  • wenn die 80%ige RWA-Abdeckung immer noch nicht überschritten ist, werden weitere mittlere und kleine Banken einbezogen, die zu der in Frage kommenden Gesamtheit von drei verschiedenen breiten Geschäftsmodellen gemäß vordefinierten Prozentsätzen pro Geschäftsmodell gehören; ausgenommen
  • kleine Jurisdiktionen (RWA des Mitgliedstaats < 0,5 % der gesamten RWA der EU), deren Teilnahme auf G-SIIs, O-SIIs und weitere große Banken beschränkt ist, unabhängig davon, ob die 80%ige RWA-Abdeckung überschritten wird oder nicht.

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