27.01.2021 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Verordnung EZB/2021/2 zur Neufassung der Verordnung über die Meldung von Bilanzpositionen für Kreditinstitute und monetäre Finanzinstitute (MFI) veröffentlicht. Diese neue Verordnung tritt am fünften Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und gilt ab dem 26. Juni 2021, mit Ausnahme der Art. 5, 8 und 9, die ab dem 1. Februar 2022 gelten. Die erste Meldung der monatlichen statistischen Daten gemäß Art. 5 Abs. 1 und 2 beginnt mit den Daten für Januar 2022 und die erste Meldung von vierteljährlichen statistischen Daten gemäß Art. 5 Abs. 1 und 2 beginnt mit den Daten für das erste Quartal 2022.

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