28.01.2021

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat das Ergebnis ihres aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) für 2020 veröffentlicht und ihre aufsichtlichen Prioritäten für 2021 bekannt gegeben. Aufgrund der COVID-19-Pandemie entschied sich die EZB für einen pragmatischen Ansatz, indem sie die Säule-2-Anforderungen (P2R) und die Säule-2-Leitlinien (P2G) im Durchschnitt bei rund 14 % (inkl. Puffer) stabil hielt und die SREP-Scores nicht aktualisierte, es sei denn, dies war bei einzelnen Banken durch außergewöhnliche Umstände, gerechtfertigt. Der P2R blieb ebenfalls stabil bei durchschnittlich ca. 2,1 % für den SREP 2020, bis auf wenige Ausnahmen. Da die EZB die überarbeiteten Regeln der Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) vorzeitig umsetzte, sank das harte Kernkapital (CET1) des P2R von 2,1 % auf 1,2 %. Infolgedessen sank die CET1-Komponente der SREP-Kapitalanforderungen und -Richtlinien (ohne systemische Puffer und antizyklischen Kapitalpuffer) auf 9,6 %. Die P2G blieb ebenfalls stabil bei rund 1,4 %.

Es wurden Risiken im Zusammenhang mit der geringen Profitabilität, den Geschäftsmodellen und der Gefahr einer Zunahme notleidender Kredite hervorgehoben. Die EZB stellte einige Probleme beim Kreditrisikomanagement innerhalb der internen Kontrollfunktionen und anhaltende strukturelle Schwächen bei der Aggregation von Risikodaten und dem Berichtswesen fest. Die fortschreitende Digitalisierung interner Prozesse verzögert sich bei jeder vierten Bank. Strategische Überarbeitungen oder Restrukturierungspläne sowie inländische Konsolidierungsmaßnahmen wurden von den Aufsehern jedoch positiv bewertet. Basierend auf der SREP-Analyse und der durch die Pandemie ausgelösten Situation hat die EZB-Bankenaufsicht die folgenden aufsichtlichen Prioritäten für 2021 festgelegt: Kreditrisiko, Kapitalstärke, Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells und Governance.

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