21.07.2021

Die Deutsche Bundesbank (BBk) hat das Meldeschema und eine Entwurfsversion einer Allgemeinverfügung zur Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen veröffentlicht, die in aggregierter Form Angaben und Verteilungen von Indikatoren bezogen auf das Neugeschäft von Wohnimmobiliendarlehen an Privatpersonen erfasst. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV) richtet sich die quartärliche Datenanforderung an sämtliche gewerbliche Darlehensgeber (Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften). Je nach Bedeutung einzelner Darlehensgebergruppen am Gesamtneugeschäftsvolumen und je nach Anzahl der je Mitteilungspflichtigem jährlich neu vergebenen Wohnimmobiliendarlehen ist eine reduzierte Meldefrequenz (jährlich) und/oder ein reduzierter Meldeumfang vorgesehen. Meldepflichtige mit einer besonders geringen jährlichen Anzahl an neu vergebenen Wohnimmobilienkrediten sind von der grundsätzlichen Meldepflicht befreit und müssen nur einmal im Jahr eine Fehlanzeige melden. Das XML-Datenformat wird erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens zur Allgemeinverfügung und mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung bereitgestellt, das Meldeschema und weitere Informationen sind jedoch auf der Website der Bundesbank veröffentlicht. 

Kontakt