21.09.2020
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wird ihre Leitlinien zu legislativen und nicht-legislativen Zahlungsmoratorien wie geplant Ende September auslaufen lassen. Die meisten EU-Banken haben sich laut den bei der EBA eingegangenen Meldungen an solchen Regelungen beteiligt. Die durchschnittliche Dauer der Zahlungsaufschübe lag zwischen sechs und zwölf Monaten. Die in den Leitlinien festgelegte regulatorische Behandlung wird auch weiterhin für Zahlungsaufschübe gelten, die im Rahmen der zulässigen Zahlungsmoratorien vor dem 30. September 2020 gewährt werden. Banken, die nach dem 30. September 2020 Zahlungsmoratorien anbieten, sollten diese Kredite jedoch fallweise nach dem regulären aufsichtsrechtlichen Rahmen klassifizieren.