21.09.2020

Die Euopäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA and ESMA - ESAs) leiteten eine Konsultation ein (die bis zum 16. Oktober läuft), um öffentliche Rückmeldungen über die Gestaltung von Produktvorlagen gemäß Artikel 8(3), 9(5) und 11(4) der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Angaben in den Finanzdienstleistungen (Regulation on Sustainability‐related Disclosures in the Financial Services - SFDR) einzuholen. Die ESAs schlagen vor, die Offenlegung von Informationen für Finanzprodukte zu standardisieren, die ökologische und/oder soziale Merkmale fördern oder ein nachhaltiges Ziel haben, und zwar durch die Verwendung obligatorischer Vorlagen für bestehende Offenlegungen, die von Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFMs), Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAWs), Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAVs) oder Anbietern paneuropäischer persönlicher Rentenprodukte (PEPPs) bereitgestellt werden. Der endgültige Inhalt der Vorlagen hängt vom Ergebnis einer gleichzeitigen Verbraucherprüfung und dem Abschlussbericht der ESAs über die Entwürfe technischer Regulierungsstandards im Rahmen der SFDR ab.

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