23.02.2021

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an Informationssysteme zur Bereitstellung von Informationen für Bewertungen im Rahmen einer Abwicklung (MaBewertung) veröffentlicht, das im September 2020 Gegenstand einer öffentlichen Konsultation war. Das Rundschreiben richtet sich an alle Institute im Sinne des Art. 2(1) des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) und Unternehmen im Sinne des Art. 1(3) SAG in Deutschland, die nicht in die Zuständigkeit des Einheitlichen Abwicklungsgremiums gemäß Art. 7(2), (4b) oder (5) der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism Regulation - SRMR) fallen und für die kein Insolvenzszenario als Abwicklungsstrategie definiert wurde. Das Rundschreiben enthält die Anforderung, dass Institute über geeignete Systeme und Prozesse verfügen müssen, um wesentliche Informationen für eine effektive und effiziente Abwicklung auf Ad-hoc-Basis und innerhalb von 24 Stunden nach einer Anfrage der Abwicklungsbehörde bereitzustellen. Wesentliche Informationen sind definiert als Informationen, die für eine Bewertung im Sinne von Art. 20(1) SRMR, § 69(16) SRMR und § 146(1) SAG erforderlich sind.

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