26.07.2021

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues Rundschreiben für die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) für Institute und Gruppengesellschaften, für die ein Insolvenzverfahren als Abwicklungsstrategie vorgesehen ist, veröffentlicht (Rundschreiben 08/2021). Das neue Rundschreiben ändert und ersetzt das bisherige MREL-Rundschreiben 12/2019 (A). Aufgrund umfangreicher Gesetzesänderungen, die Ende 2020 in Kraft traten, muss die BaFin ihre Verwaltungspraxis zur Ermittlung der MREL ändern und legt dies im neuen MREL-Rundschreiben dar. 

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