26.10.2020

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Entwurf zur Änderung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zur Konsultation gestellt. (Stellungnahmen werden bis zum 4. Dezember 2020 entgegengenommen). Mit der aktuellen Novellierung werden die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen (EBA/GL/2018/06), die EBA-Leitlinien zu Auslagerungen (EBA/GL/2019/02), und die EBA-Leitlinien für das Management von Informations- und Kommunikationstechnologien- und Sicherheitsrisiken (EBA/GL/2019/04) umgesetzt.

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