21.07.2021

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Konsultation (bis zum 18. August 2021) zum Entwurf eines Rundschreibens über die Mindestanforderungen an die Durchführbarkeit eines Bail-In (MaBail-In) gestartet und weitet diese auf Institute und gruppenangehörige Unternehmen aus, für die der Abwicklungsplan noch keine Abwicklungsmaßnahmen vorsieht, sofern sie Teil einer Abwicklungsgruppe oder relevanter Drittlandstochterunternehmen sind. Mit diesem Entwurf wird das MaBail-In, das bisher nur allgemeine und spezifische Anforderungen an Institute und gruppenangehörige Unternehmen enthält, die im Abwicklungsplan als Abwicklungsunternehmen benannt sind, dahingehend erweitert, dass nun auch die Übertragung von Verlusten innerhalb der Abwicklungsgruppe (von Tochterunternehmen auf das Abwicklungsunternehmen) oder innerhalb der Drittlandsgruppe (von in Deutschland ansässigen Drittlandstochterunternehmen auf den jeweiligen Rechtsträger im Drittland) sichergestellt wird.

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