07.09.2020

Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board - FSB) hat als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und die Entscheidung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht die Verschiebung der Umsetzungsfristen um ein Jahr für die Mindestabwicklungsstandards (Minimum Haircut Standards) für nicht zentral abgewickelte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (securities financing transactions - SFTs) und für die Umsetzung des endgültigen Basel-III-Rahmens angekündigt. In vielen Ländern wird der Rahmen des FSB für numerische Haircut-Floors für Bank-zu-Nicht-Bank-Transaktionen durch den Basel-III-Rahmen umgesetzt werden. Daher werden die Umsetzungstermine für die Mindeststandards für den Haircut bei nicht zentral abgewickelten SFTs um ein Jahr verschoben - für Bank-zu-Nicht-Bank-Transaktionen von Januar 2022 auf Januar 2023, und für Nicht-Bank-zu-Nicht-Bank-Transaktionen von Januar 2024 auf Januar 2025.

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