10.06.2021

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat eine Konsultation (bis zum 10. September 2021) zu vorläufigen Vorschlägen für die aufsichtsrechtliche Behandlung von Risikopositionen der Banken gegenüber Krypto-Vermögenswerten (mit Ausnahme von Digitalwährungen von Zentralbanken) eingeleitet und teilt die Krypto-Vermögenswerte in zwei große Gruppen ein:

  • Gruppe 1 der Krypto-Vermögenswerte, z. B. bestimmte tokenisierte traditionelle Aktiva und Stablecoins, erfüllen eine Reihe von Klassifizierungsbedingungen und sind als solche für die Behandlung gemäß der bestehenden Baseler Rahmenvereinbarung (mit einigen Änderungen und zusätzlichen Leitlinien) geeignet.
  • Gruppe 2 der Krypto-Vermögenswerte, wie z. B. Bitcoin, erfüllen die Klassifizierungsbedingungen nicht und stellen zusätzliche und höhere Risiken dar, sodass sie einer neuen konservativen aufsichtlichen Behandlung unterliegen würden.

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