26.11.2020

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) veröffentlichte eine technische Änderung zur Eigenmittelbehandlung von Verbriefungen notleidender Kredite (NPLs). Die Vorschrift schließt eine Lücke im Baseler Rahmenwerk, indem sie konservative und risikosensitive Kapitalanforderungen für NPL-Verbriefungen festlegt. Im Gegensatz zum konsultativen Vorschlag vom Juni 2020 erlaubt die endgültige Regelung den Banken, den auf externen Ratings basierenden Ansatz für NPL-Verbriefungspositionen ohne die 100%ige Risikogewichtsuntergrenze anzuwenden. Darüber hinaus bezieht die endgültige Regelung Discounts bei Tranchenverkäufen in die Definition des Discounts ein, den die emittierende Bank bei der Berücksichtigung der Kapitalanforderungen erhält. Die technische Änderung soll bis spätestens Januar 2023 umgesetzt werden.

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