Am 19. Juni 2014 hat die European Banking Authority (EBA) ihre „Guidelines on harmonised definitions and templates for funding plans of credit institutions under Recommendation A4 of ESRB/2012/2“ veröffentlicht. Durch diese Richtlinien sind die Aufsichtsbehörden angehalten, die Refinanzierungsrisiken und das Refinanzierungsmanagement der Kreditinstitute zu überwachen und zu bewerten.

Ziele dieser Richtlinien sind einheitliche Rahmenbedingungen zur Stärkung der nachhaltigen Refinanzierung von Kreditinstituten, eine verbesserte Bewertung der Realisierbarkeit von Finanzierungsplänen sowie eine verbesserte Beurteilung des Einflusses auf die Kreditversorgung der Realwirtschaft und den Ausbau eines besseren Verständnisses für die Belange der Marktteilnehmer und nationale Aufsichten zu innovativen Finanzprodukten und deren Risiken.

Die Kernfrage des Meldewesens ist: Wie refinanziert sich eine Bank? Zu melden sind aktuelle und geplante Refinanzierungsaktivitäten, beispielweise eine 3-Jahres-Prognose von Aktiv- und Passivbeständen, Refinanzierungsstrukturen und –quellen, Preisgestaltung sowie Erwerbs-, Stilllegungs- und Veräußerungspläne und eine Prognose der Währungsunterschiede. Sowohl qualitative als quantitative Daten sind anzugeben. Die zuständige nationale Aufsichtsbehörde (in Deutschland die Bundesbank) kann zusätzliche Informationen anfordern.

Betroffen sind die größten Kreditinstitute, die zusammen 75% des Anlagevermögens des nationalen Bankensystems halten. Für diese Institute gilt eine erhebliche Herausforderung hinsichtlich Anpassung ihrer Planungslogik und die Entwicklung geeigneter Datenbanken, die Darstellung der zukunftsorientierten Geschäftsstrategien, die Erweiterung bestehender Validierungsregeln zur Sicherstellung der Konsistenz innerhalb des Reportings (Cross-Validierung) sowie zusätzliche interne Dokumentationen und Backtesting.

Regnology bietet mit ABACUS/DaVinci eine Meldewesensoftware, die die Meldeanforderungen für das Reporting Funding Plan der EBA abdeckt.

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