26.11.2015

Neue Statistik soll Trends und Mechanismen offenlegen - Banken bereiten sich auf aufwendiges Zusatzreporting vor

Künftig müssen etliche Banken nach jedem Handelstag berichten, welche Geldmarktgeschäfte sie am Vortag abgeschlossen haben. Die Daten sollen den Notenbanken bei ihrer Arbeit helfen.

Angesichts der Erfahrungen mit plötzlich austrocknenden Geldmärkten nach der Pleite von Lehman Brothers wollen Europas Notenbanken künftig mehr darüber wissen, was im kurzfristigen Interbankengeschäft vor sich geht. Vom kommenden Jahr an lassen sie sich von großen Akteuren im Markt daher Bericht erstatten. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ein transaktionsbasiertes Meldewesen auf die Beine gestellt, das ihr ein umfassendes Bild über die Einzelheiten der Geldmärkte im Euroraum geben soll. Damit will sie unter anderem die Wirksamkeit ihrer geldpolitischen Impulse untersuchen und erfassen. Zudem erhofft sie sich Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Finanzmarktstabilität. Darüber hinaus soll die Geldmarktstatistik die Arbeit der EZB-Bankenaufsicht statistisch unterstützen. 

Die neuen Pflichten (siehe Infokasten) gelten von April 2016 an und stellen Banken schon jetzt vor Herausforderungen. ,,Bei den meldepflichtigen Instituten entstehen erneut Projektaufwände. Je nach ,Make or Buy‘-Entscheidung könnte man diese auf circa 80 bis 500 Personentage schätzen‘‘, sagt Sabine Pieper, Senior-Managerin bei BearingPoint Software Solutions. Die neue Meldepflicht gilt für Großbanken, die sogenannten ,,bedeutenden Banken‘‘, ,,repräsentativen Banken‘‘ und Institute, die von den nationalen Zentralbanken benannt werden. In Deutschland sind alle Institute mit einer Bilanzsumme ab 1 Mrd. Euro und einem direkten Target2-Konto betroffen. ,,Die Hinzunahme weiterer Banken in Deutschland ist aufgrund der Besonderheiten des deutschen Bankensystems erforderlich‘‘, heißt es jedoch bei der Bundesbank.

Die Meldepflichtigen müssen der EZB Bericht über unbesicherte und besicherte Geldmarktgeschäfte sowie über Open Interest und FX Swaps erstatten. Andere Instrumente bleiben außen vor: ,,Es sind nicht alle Geldmarktgeschäfte zu melden. So fallen beispielsweise Forward Rate Agreements oder Geldmarktswaps gegen Euribor nicht unter die neuen Anforderungen‘‘, sagt Pieper. 

Proben für den Ernstfall

Zunächst tritt eine dreimonatige Ûbergangsphase in Kraft. ,,Der dreimonatige Testbetrieb von April bis Juni soll eine Erprobungsphase sein‘‘, ist auf der Internetseite der Bundesbank zu lesen. Somit ist nicht nach allen Tagen und auch nicht jede Transaktion zu melden. ,,Weiterhin haben fehlerhafte Meldungen noch keinerlei Konsequenzen‘‘, so die Bundesbank. Sie erwartet aber, dass die Banken sich ,,so gut wie möglich‘‘ am Testbetrieb beteiligen. Erste Probeläufe sind im Rahmen einer freiwilligen Testphase bereits von November an möglich. Von Juli 2016 an sind die Meldungen dann vollumfänglich bis 6:30 Uhr des auf den Handelstag folgenden Geschäftstages bei der Bundesbank und bis 7 Uhr bei der EZB einzureichen.

Marktteilnehmern zufolge fehlen um 6:30 Uhr mitunter noch Informationen über die meldepflichtigen Geldmarktgeschäfte. ,,Die Meldefrist wurde auf T+16:30 Uhr gesetzt, da interne Prozesse der EZB erfordern, dass die Daten für das tägliche ,Market Meeting‘ zur Verfügung stehen‘‘, heißt es dazu bei der Bundesbank.
In diesem Treffen werden die Marktentwicklungen des Vortages analysiert und müssen daher vorliegen. Zudem sei die Meldefrist in der Verordnung gesetzlich verankert.
Wie in Aufsichtskreisen zu hören ist, sind sich die Notenbanken über den erheblichen Mehraufwand für die Marktteilnehmer im Klaren. Sie meinen aber, dass der Erkenntniszugewinn diesen rechtfertigt. ,,Die Geldmarkterhebung dient als Ansatzpunkt für die Analyse des geldpolitischen Transmissionsmechanismus‘‘, schreibt die Bundesbank.
,,Darüber hinaus können durch einen umfassenden und harmonisierten Überblick über die Aktivitäten am Geldmarkt entstehende Störungen frühzeitig erkannt und geldpolitischer Handlungsbedarf abgeleitet werden‘‘  zum Beispiel durch Offenmarktgeschäfte. Zudem werde die Analyse längerfristiger Marktentwicklungen möglich.

Marktteilnehmer hingegen ächzen auch deswegen unter der neuen Pflicht, weil sich die Meldeinhalte mit anderen Reportingpflichten überschneiden, zum Beispiel mit denen unter der Derivateverordnung EMIR. ,,Für Banken entsteht eine neue tägliche Meldepflicht. Da der Fokus der EZB auf der Liquidität im Euro liegt, sind die Ûberschneidungen mit der Derivateverordnung EMIR relativ gering‘‘, sagt BearingPoint-Expertin Pieper. Die EMIR verlangt die Meldung von bestimmten Geschäften an sogenannte Transaktionsregister. 

Die Bundesbank verweist in diesem Zusammenhang auf die anhaltenden Datenqualitätsprobleme bei den EMIR-Meldungen sowie die spätere Bereitstellung. Beides werde derzeit mit der European Securities and Markets Authority (ESMA) diskutiert. 
,,Zum aktuellen Zeitpunkt ist jedoch nicht absehbar, inwieweit ein Teil der Meldung zur Geldmarktstatistik künftig entfallen könnte‘‘,so die Bundesbank. Zunächst wollen die Notenbanker abwarten, welche Daten zusammenkommen und was daraus abzulesen ist. Es besteht die Hoffnung, erkennen zu können, wann der unbesicherte Geldmarkt wieder anspringt und was dies auslösen könnte. Zudem erhofft man sich eine schnelle Analyse der Wirkung der Anleihenkaufprogramme.

Kontakt