23.06.2016

Abstimmbarkeit von Anhangangaben nach IFRS 9 und 7 mit dem Meldewesen: Perspektive der IFRS-Taxonomie

Ein Artikel von Dr. Dirk Beerbaum und Dr. Maciej Piechocki

Wann immer neue Rechnungslegungsstandards vom IASB (International Accounting Standards Board) verabschiedet werden und davon Offenlegungsvorschriften im Anhang des Jahresabschlusses betroffen sind, wird diesen zunehmende Bedeutung eingeräumt. Die Anhangangaben stellen eine bedeutende Quelle für die Unternehmensanalyse dar. Bei der Erstanwendung werden darin zum Beispiel Änderungen gegenüber dem alten Standard für den Investor transparent gemacht.

Wesentliche Auswirkungen auf die Kreditrisikovorsorge

Dies gilt auch für den International Financial Reporting Standard 9 (IFRS 9), den neuen Bewertungsstandard für Finanzinstrumente und den neuen IFRS 7, der – als Reaktion auf die Finanzkrise – geänderte Anhangangaben beinhaltet, die für die Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2018 beginnen, verpflichtend anzuwenden ist. Ein wesentlicher Kritikpunkt an IAS 39 bestand darin, dass prozyklische Effekte auf die Kreditinstitute noch verstärkt wurden.

Gemäß einer von Moody’s Analytics veröffentlichten Studie basierend auf einem qualitativen Fragebogen, der von internationalen Banken im Jahre 2015 ausgefüllt wurde, wird IFRS 9 wesentliche Auswirkungen auf die Kreditrisikovorsorge der Kreditinstitute haben, was wesentliche Implikationen auf die Finanzindustrie induziert.

Die IFRS-Taxonomie 2016, die entsprechende Änderungen durch IFRS 9 und 7 enthält, steht bisher weniger im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dies ist insbesondere wenig unter dem Aspekt nachvollziehbar, da die IFRS-Taxonomie Interpretationspielräume eines prinzipienorientierten Rechnungslegungsstandards durch faktische Ausprägung der Berichtselemente überspielt.

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