Das im März 2014 veröffentlichte Konsultationspapier 279 des Baseler Ausschusses (BCBS) stellt einen neuen Standardansatz im Kontrahentenrisiko (Standard Approach for Counterparty Credit Risk - SA-CCR) zur Ermittlung der Exposures für außerbörslich gehandelte (OTC-)Derivate, börsengehandelte Derivate und Derivate mit langer Abwicklungsfrist vor. Der SA-CCR baut auf dem im Juni 2013 im Konsultationspapier 254 des BCBS veröffentlichten Ansatz „The non-internal model method for capitalising counterparty credit risk exposures“ (NIMM) auf.

Der SA-CCR wurde als Antwort auf die Schwächen in der korrekten Risikoabbildung des derivativen Geschäfts der bestehenden Marktbewertungsmethode (Current Exposure Method - CEM) und Standardmethode (SM) entwickelt. Bei CEM und SM wird bemängelt, dass diese die Unterschiede im Risikoniveau zwischen Geschäften mit und ohne täglichen Nachschussleistungen (daily margining) nicht erkennen. Bei beiden Methoden wird außerdem das Volatilitätsniveau der jüngsten Stressperioden nicht ausreichend in den aufsichtsrechtlichen Add-On-Faktoren (bei der CEM) beziehungsweise in den aufsichtsrechtlichen Konvertierungsfaktoren (bei der SM) berücksichtigt. Die Marktbewertungsmethode wird weiterhin als zu einfach, die Standardmethode wiederum als zu komplex in Bezug auf das Netting und Hedging eingeschätzt.

Der neue SA-CCR wird künftig die CEM und SM ersetzen. Daraus ergibt sich für Banken die Notwendigkeit größerer Anpassungen in den vorhandenen Datenhaushalten, in der Rechenmethodik und im Reporting an die Aufsichtsbehörden.

Im ersten Schritt müssen neue Datenanforderungen umgesetzt werden, die sich stark von den bisherigen unterscheiden und daher unter Umständen Zugriff auf weitere, bisher nicht angebundene Datenquellen verlangen. Dazu gehören beispielsweise Daten zu den Aufrechnungsvereinbarungen, wie die Höhe des Thresholds (TH), des Mindesttransferbetrags (MTA) oder des Net Independent Collateral Amount (NICA – dieser repräsentiert die gestellten und erhaltenen Sicherheiten, deren Höhe unabhängig von dem aktuellen Marktwert der abzusichernden Position sind). Bei den geschäftsspezifischen Informationen werden zum Beispiel Ausübungspreis, Basiswert sowie Ausübungsdatum bei Optionen und Attachment beziehungsweise Detachment Points bei Collateralized Debt Obligations benötigt.

Im zweiten Schritt muss die Berechnung des Exposures at Default (EAD) umgesetzt werden. Daraus ergeben sich Änderungen auf Ebene der Verarbeitung, die zusätzliche Herausforderungen bilden. Vor allem in Bezug auf die Ermittlung des sogenannten Add-On für das zukünftige Exposure (PFE beziehungsweise Potential Future Exposure), ist die Herangehensweise wesentlich komplexer als dies in der CEM der Fall ist. Das Add-On für die Geschäfte unter einer Aufrechnungsvereinbarung entspricht der Summe der Add-Ons für jede „Asset-Klasse“. Die Methodik zur Berechnung der Add-Ons für jede „Asset-Klasse“ wurde auf dem Konzept eines „Hedging-Satzes“ aufgebaut. Ein „Hedging-Satz“ unter der SA-CCR ist eine Teilmenge von Transaktionen innerhalb einer „Asset-Klasse“, die gemeinsame Attribute aufweisen. Abhängig von der „Asset-Klasse“, werden die Vorteile einer Verrechnung von Kauf- und Verkauf-Positionen innerhalb eines „Hedging-Satzes“ teilweise oder vollständig angerechnet. Der Wert des Add-On ist somit von der Anzahl der „Hedging-Sätze“ innerhalb einer „Asset-Klasse“ abhängig. Diese Unterscheidung ist notwendig, um das Basisrisiko und die Korrelationsdiifferenzen innerhalb der „Asset-Klassen“ zu berücksichtigen.

Eine weitere Herausforderung stellt die Zuordnung der Geschäfte in die „Asset-Klassen“ dar. Dies basiert auf den primären Risikoaktoren des Geschäfts, welche korrekt ermittelt werden müssen. Im Falle spezieller Produktarten kann dabei die Nowendigkeit bestehen, dass ein Produkt zwei „Asset-Klassen“ zugeordnet werden muss und damit zwei Mal in der Berechnung zu berücksichtigen ist.

Sobald der aktualisierte Text zur überarbeiteten Kapitaladäquanzverordnung (CRR II) rechtskräftig wird, ist mit der Umsetzung des neuen Standards zu rechnen. Bei Banken wird dies größere Anpassungen in den vorhandenen Datenhaushalten, in der Rechenmethodik für die Eigenkapitalanforderungen sowie für die Groß- und Millionenkreditmeldung erforderlich machen.

Regnology hat einen flexiblen Rechenkern für die Berechnung der Exposures gemäß  SA-CCR entwickelt und bereits erfolgreich bei Kunden implementiert.

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