EbAV II Meldesoftware gesucht?
Mit Abacus Insurance unterstützen wir Pensionseinrichtungen bei der Erfüllung ihrer Meldepflichten gemäß der neuen EbAV-II-Richtlinie.
Bis zum 13. Januar 2019 musste die europäische Richtlinie (EU) 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV II oder IORP II - Institutions for Occupational Retirement Provision) in nationales Gesetz umgesetzt werden. Die Neufassung der Richtlinie macht detaillierte Vorgaben im Bereich Governance, erweitert die Informationspflichten gegenüber Versorgungsberechtigten und erleichtert grenzüberschreitende Tätigkeiten. Die Richtlinie verfolgt das Ziel der Mindestharmonisierung, jedoch bleibt der nationale Rechtsrahmen auf Grund der europäischen Rechtszuweisung ausdrücklich unberührt. Die Anforderungen der EbAV II Richtlinie wurden im Wesentlichen durch Anpassungen und Modifikationen des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie zusätzliche weitere aufsichtsrechtliche Rechtsnormen umgesetzt.
Die für Versicherungsunternehmen maßgebende Solvency II (Richtlinie 2009/138/EG) findet auf EbAV keine Anwendung, jedoch weist die Richtlinie große inhaltliche Ähnlichkeiten zur Solvency II-Richtlinie auf (z.B. XBRL-basiertes Reporting, vordefinierte Validierungsregeln, vierteljährlich und jährliche Einreichungen).
Die umzusetzenden Regelungen und Vorgaben lassen sich hierbei in vier Themengebiete einteilen.
Insgesamt ist die EbAV II Richtlinie im Vergleich zu der bisher bestehenden Richtlinie deutlich erweitert worden. Insbesondere die qualitativen Vorgaben/Anforderungen sowie die Informations- und berichtspflichten unter die die Durchführung einer eigenen Risikobeurteilung (Operational Risk Assessment - ORA) fällt wurden ergänzt.
Auf Grund der Ähnlichkeiten zur Solvency II-Richtlinie hat Regnology das neue Modul auf der Plattform des etablierten Produkts ABACUS/Solvency II umgesetzt. Da der Funktionsumfang der Software damit deutlich erweitert wurde, ist das Produkt in Regnology Insurance Hub umbenannt worden.