Am 5. Dezember 2019 hat die Europäische Union die Verordnung über Wertpapierfirmen (Investment Firm Regulation, IFR) und die Richtlinie über Wertpapierfirmen (Investment Firm Directive, IFD) veröffentlicht, mit denen ein spezieller aufsichtsrechtlicher und meldepflichtiger Rahmen für Wertpapierfirmen geschaffen wird. Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten haben bis Juni 2021 Zeit, die Regeln umzusetzen. In Deutschland hat das Bundesfinanzministerium kürzlich den Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der Regeln veröffentlicht.

Aktuell unterliegen Wertpapierfirmen denselben strengen regulatorischen Vorschriften wie Institute, die Kredit- und Einlagengeschäfte betreiben. Sie berichten demnach gemäß den Anforderungen der CRR/CRD. Zwar gibt es insbesondere für kleine Firmen Ausnahmen, diese finden sich jedoch meist nur verschachtelt in dem äußerst komplexen Regelwerk zur Bankenregulierung. Eine Novellierung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Regelungen für europäische Wertpapierfirmen erschien daher überfällig. Sie soll vor allem kleinere und mittlere Wertpapierfirmen in Bezug auf den Regulierungsaufwand entlasten, indem das bisherige, komplexe Regelwerk ersetzt wird. Insgesamt werden ca. 6.000 Wertpapierfirmen in Europa betroffen sein.

Eine Einteilung dieser Unternehmen in drei Gruppen soll die Bestimmung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen erheblich erleichtern:

  • Klasse 1: Muss nach wie vor die CRR/CRD Anforderungen erfüllen. Wertpapierfirmen mit einer Bilanzsumme von über 30 Mrd. Euro müssen eine Banklizenz erwerben.
  • Klasse 2: Fällt unter den neuen IFR/IFD-Rahmen. Diese Vorgaben beinhalten ein modifiziertes bzw. vereinfachtes Regelwerk zur Kalkulation der Eigenmittel bzw. der Risikokonzentration und der Liquidität.
  • Klasse 3: Weitere Vereinfachung des IFR/IFD-Rahmen (gegenüber Gruppe 2).

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