Im Anschluss an die Finanzkrise 2008 haben die Aufsichtsbehörden die fehlende Transparenz als einen Grund für das ansteigende Risiko am Derivatemarkt identifiziert. Im März 2012 hat das Europäische Parlament die Europäische Marktinfrastrukturverordnung (EMIR – VO (EU) Nr. 648/2012) verabschiedet, um (i) die Transparenz im over-the-counter (OTC) Derivatemarkt zu erhöhen, (ii) Kreditrisiko zu minimieren und (iii) das operationelle Risiko zu verringern. Sie basiert auf drei Prinzipien:

  • das Clearing von OTC-Derivaten durch zentrale Kontrahenten (central counterparties – CCP);
  • die Anwendung von Margenanforderungen für Kontrakte, die nicht durch CCP abgewickelt werden; und
  • die Meldung von allen derivativen Transaktionen an die Transaktionsregister (TR).

Seit Februar 2014 müssen finanzielle und nicht-finanzielle Kontrahenten (FC/NFC) sowie zentrale Kontrahenten gewährleisten, dass alle Abrechnungen, Änderungen und Terminierungen von Derivatekontrakten – egal ob OTC oder börsengehandelt – bis zum Ende des folgenden Geschäftstages an die TR gemeldet werden. Diese detaillierten Informationen müssen den Aufsichtsbehörden zugänglich gemacht werden. Zusätzlich müssen TR, welche durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) überwacht und akkreditiert werden, die aggregierten Daten für OTC und gelistete Derivate veröffentlichen.

Im Mai 2015 hat die Europäische Kommission (EK) eine öffentliche Konsultation zu EMIR herausgegeben („EMIR II“). Der diesbezügliche endgültige ESMA-Bericht (2015/1645) wurde der Kommission am 13. November 2015 zur Genehmigung vorgelegt. Am 21. Januar 2017 hat die Europäische Union überarbeitete technische Durchführungsstandards (implementing technical standards – ITS) ((EU) Nr. 1247/2012) und technische Regulierungsstandards (regulatory technical standards – RTS) ((EU) Nr. 148/2013) gem. Art. 9 (Meldeanforderungen) EMIR im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Novellierungen traten mit dem 10. Februar 2017 in Kraft und haben mit dem 01. November 2017 Anwendung gefunden.

Im Nachgang zu einer weiteren umfangreichen Evaluierung der EK wurden am 28. Mai 2019 eine Reihe von Revisionen zu EMIR, auch bekannt als EMIR Refit, veröffentlicht ((EU) Nr. 2019/834), die am 17. Juni 2019 in Kraft getreten sind. Neben den angepassten Clearingpflichten besteht nun die Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung für Intragroup-Geschäfte zu erwirken. Darüber hinaus entfällt die Backloading-Pflicht für Geschäfte, die vor dem 12. Februar 2014 abgeschlossen wurden. Die Zwangsdelegierung von FCs für Geschäfte mit NFC- findet ab Juni 2020 Anwendung. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Regelung in Kraft, dass der Fondsverwalter die gesetzliche Haftung für die Meldung der jeweiligen Fonds übernimmt. Zudem werden in Q1 2021 überarbeitete ITS/RTS erwartet, die eine Datenharmonisierung zwischen EMIR, MiFIR und SFTR herbeiführen sollen und ab voraussichtlich Sommer 2022 anzuwenden sind.

Mit ABACUS/Transactions bietet Regnology eine modulare Softwarelösung für das transaktionsbasierte Meldewesen und unterstützt mit seinem TR2-Modul den derzeitigen EMIR-Framework sowie zukünftig die Anforderungen gemäß EMIR Refit.

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