Regulatorische Übersicht und Klassifikation der europäischen Säule-3-Offenlegungen für nachhaltige Finanzen

Im Mittelpunkt der Regulierung zu nachhaltigen Finanzen steht die EU-Taxonomie-Verordnung, die ein detailliertes Klassifizierungssystem für alle Sektoren des Finanzsystems darstellt. Ziel der Regulierung is es, Investitionen in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu fördern. Ferner soll sie den nachfolgenden Verordnungen als Referenz dienen:

  • Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (Non-financial Reporting Directive - NFRD)
  • Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD)
  • Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR)
  • Säule-III-Offenlegung zu ESG-Risiken der Eigenkapitalverordnung eine Referenz zu geben. 

Die SFDR und die NFRD gelten für Finanzmarktakteure und für große Unternehmen. Die CSRD wird ab 2023 die aktuell geltende NFRD weiterentwicklen. Die technischen Durchführungsstandards (ITS) zur Offenlegung von ESG-Risiken im Rahmen der Säule-3 gelten für die meisten großen Banken in der Europäischen Union.

Im März 2021 hat die EBA eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der technischen Durchführungsstandards (ITS) für die Offenlegung von ESG-Risiken im Rahmen der Säule-3 eingeleitet. Der endgültige Entwurf der ITS wurde der Europäischen Kommission zur Annahme im Januar 2022 vorgelegt.

Was sind die Säule-3-Offenlegungen zu ESG-Risiken?

Offenlegungen aufsichtsrechtlicher Informationen zu ESG-Risiken: Die erste Offenlegung von ESG-Risiken wird zunächst jährlich erfolgen und ab 2023 halbjährlich. Die ITS werden ab Juni 2022 anwendbar sein, mit dem 31. Dezember 2022 als ersten Stichtag. In der Verordnung wird die EBA sich an der Taxonomie und anderen Initiativen orientieren.

Welche Informationen müssen offengelegt werden?

Klimawandel und andere Umweltrisiken, einschließlich Übergangsrisiken und physische Risiken (Offenlegung der "grünen Taxonomie", die auf kohlenstoffintensive Engagements ausgerichtet ist). Darüber hinaus werden auch soziale und Governance-Risiken berücksichtigt.

Qualitative und quantitative Vorlagen

Der ESG-Offenlegungsbericht besteht aus drei qualitativen Tabellen und zehn quantitativen Vorlagen. Der qualitative Teil ist in Geschäftsstrategie und -prozesse sowie Governance und Risikomanagement unterteilt. Die Banken müssen der Öffentlichkeit gegenüber offenlegen, wie sie ihre Geschäftsstrategie anpassen und wie sie die Verantwortung des Managements von Nachhaltigkeitszielen übertragen. In Bezug auf das Risikomanagement sind die Banken verpflichtet, über die Verfahren zur Ermittlung und Überwachung risikosensibler Sektoren und Engagements zu berichten. Die Methodik von Stresstests und Szenarioanalysen in Bezug auf diese ESG-Risiken muss ebenfalls offengelegt werden.

Die Angaben zum Klimawandel sind nach den verschiedenen Risikotypen unterteilt. Innerhalb dieser Offenlegung wird zwischen dem Übergangsrisiko, dem physischen Risiko und den Abmilderungsrisiken unterschieden. Das Übergangsrisiko kann bei der Umstellung auf eine weniger umweltbelastende und umweltfreundlichere Wirtschaft auftreten. Die zweite Art von Risiko, das physische Risiko, ergibt sich aus Ereignissen, die durch den Klimawandel verursacht werden, wie z. B. die extremen Regenfälle und Überschwemmungen in Deutschland im Jahr 2021. Bei der Risikominderung geht es um die Planung von Katastrophen und die Möglichkeit, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.

Wir bieten ein ESG-Reporting-Modul für unsere bewährte Meldewesensoftware Abacus360 Banking an. Das ESG-Reporting-Modul richtet sich an Finanzinstitute, die ab 2022 den neuen Standard zur Offenlegungspflicht von ESG-Risiken der EBA erfüllen müssen.

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Präsentation: Säule-3-Offenlegungen zu ESG-Risiken (Englisch)

Regnology bringt ESG-Reporting-Modul für Abacus360 Banking auf den Markt

Unsere Lösung ermöglicht Finanzinstituten die Erfüllung der neuen Offenlegungspflicht von ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance), von der alle SSM-Institute betroffen sind, und die zum Stichtag 31.12.2022 gemäß den Standardanforderungen der EBA gemeldet werden müssen.

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