24.09.2020

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine Konsultation zu möglichen Änderungen der Referenzdaten- und Transaktionsberichtspflichten gemäß der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) eingeleitet. (Beiträge können bis zum 20. November 2020 angenommen werden.) Ziel der ESMA ist es, die derzeitigen Meldesysteme zu vereinfachen und die Qualität der gemeldeten Daten zu verbessern, indem die Konsistenz der verschiedenen Melde- und Transparenzanforderungen gewährleistet wird. Die Vorschläge des Konsultationspapiers sind insbesondere für Handelsplätze, systematische Internalisierer, Wertpapierfirmen, Anbieter von Datenmeldediensten und Vermögensverwaltungsgesellschaften von Bedeutung. Es werden mehrere Änderungen in Betracht gezogen: das so genannte „Traded on a Trading Venue (ToTV)“-Konzept, der Umfang der Indizes, die der Meldepflicht unterliegen, Änderungen bestimmter Datenelemente, die im Rahmen der Transaktionsmeldepflicht gemeldet werden müssen, und die Harmonisierung zwischen der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung (EMIR) und den MiFIR-Melderegelungen unter Berücksichtigung des EMIR-Refit-Review.

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