25.03.2022

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA - ESAs) haben ihre gemeinsame Aufsichtserklärung zur Anwendung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) aktualisiert. Die Erklärung enthält einen neuen Zeitplan und Erwartungen bezüglich der Quantifizierung der Produktangaben gemäß Artikel 5 und 6 der Taxonomie-Verordnung, sowie  der Verwendung von Schätzungen. Die ESAs empfehlen, die Zeit bis zum Anwendungsdatum am 1. Januar 2023 zu nutzen, um sich auf die Anwendung der bevorstehenden delegierten Verordnung der Kommission vorzubereiten. Diese enthält die technischen Regulierungsstandards (RTS). Gleichzeitig sind die relevanten Maßnahmen der SFDR und der Taxonomie-Verordnung gemäß den in der Erklärung dargelegten relevanten Anwendungsdaten anzuwenden. Die Aufsichtsbehörden werden erwarten, dass während der Übergangszeit der Anteil (als Prozentsatz) der dem Finanzprodukt zugehörigen Anlagen, die an die Taxonomie angepasst sind, offengelegt werden. Obwohl Schätzungen nicht verwendet werden sollten, können sich die Finanzmarktteilnehmer auf gleichwertige Informationen zur Berücksichtigung der Taxonomie verlassen. Diese sollten sie direkt von den Unternehmen, in die investiert wird, oder von Drittanbietern erhalten, wenn diese Informationen nicht in den öffentlichen Angaben der Unternehmen, verfügbar sind.

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