10.03.2022

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat das technische Paket für Phase 1 des Berichtsrahmens 3.2 veröffentlicht, einschließlich der Validierungsregeln, des Datenpunktmodells (DPM) und der XBRL-Taxonomien sowie der überarbeiteten Validierungsregeln für derzeit verwendete Berichtsrahmen. Auch das DPM Query Tool wurde an die aktuelle Version angepasst. Phase 1 umfasst die neuen Meldeanforderungen und Änderungen an COREP (common reporting) für Eigenmittel, zusätzliche Liquiditätsüberwachungskennzahlen (additional liquidity monitoring metrics - ALMM), die strukturelle Liquiditätsquote (net stable funding ratio - NSFR), die Belastung von Vermögenswerten (asset encumbrance - AE), das Reporting von global systemrelevanten Instituten (G-SII) und Wertpapierfirmen. Die neuen Meldepflichten werden voraussichtlich ab Dezember 2022 gelten.

Das technische Paket für das Supervisory Benchmarking und die Vergütung wird in den Phasen 2 und 3 veröffentlicht, die im Juni/Juli bzw. September dieses Jahres erwartet werden.

Kontakt