19.04.2022

Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/631 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/637 in den technischen Durchführungsstandards (ITS) für die Offenlegung nach der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation - CRR) wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird am 9. Mai 2022 in Kraft treten. Sie enthält Vorlagen und Anweisungen für die Offenlegung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch (interest-rate risk in the banking book - IRRBB), wie es in Artikel 448 der CRR aufgeführt wurde, und spiegelt die Überprüfung des 3-Säulen-Rahmens des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) wider. Darin enthalten sind eine Tabelle mit qualitativen Informationen und eine Vorlage mit quantitativen Informationen über Zinsrisiken von nicht-handelsüblichen Aktivitäten. Bei der ersten Offenlegung nach diesem ITS müssen die Institute nur die Informationen für den aktuellen Zeitraum vorlegen.

Kontakt