08.04.2022

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen von der Europäischen Kommission an den endgültigen Entwürfen der technischen Regulierungsstandards (RTS) der EBA zu Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten veröffentlicht. Hier ist die EBA mit zwei wesentlichen Änderungsvorschlägen nicht einverstanden und stimmt den nicht substanziell angesehenen Änderungen, zu.  Im Vergleich zum endgültigen Entwurf der RTS, den die EBA im Mai 2021 vorgelegt hat, enthält die Version der Kommission zwei Änderungen, mit denen die EBA nicht einverstanden ist, und zwar in Bezug auf: i) die Bestimmungen zu den Begriffen der direkten und indirekten Finanzierung und ii) das Verfahren der vorherigen Genehmigung für bestimmte Arten von Abwicklungseinrichtungen. Die EBA ist der Ansicht, dass die RTS bereits die notwendigen Grundsätze oder Instrumente enthalten, um alle Fälle von direkter oder indirekter Finanzierung ohne zusätzliche Beschreibung zu erfassen. Die EBA ist ebenfalls der Ansicht, dass ihr endgültiger RTS-Entwurf eine Regelung für die vorherige Genehmigung enthält, die den Zielen der Verordnung angemessen ist, und dass keine Änderung erforderlich ist.

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