Am 17. Oktober 2019 wurde die jährliche Steuer auf Wertpapierkonten („taxe annuelle sur les comptes-titres“) vom belgischen Verfassungsgericht abgeschafft. Belgien hat dieses Gesetz über die jährliche Steuer auf Wertpapierkonten jedoch mit einigen Änderungen für 2021 wiedereingeführt. Im Februar 2021 verabschiedete das belgische Parlament das Gesetz zur Anpassung der Steuer auf Wertpapierkonten ( Loi portant introduction d'une taxe annuelle sur les comptes-titres ), das am 26. Februar 2021 in Kraft getreten ist, wobei der erste Referenzzeitraum am 30. September 2021 endet.

Was bedeutet das für belgische Intermediäre und Kontoinhaber?

Im Allgemeinen wird ein belgischer Intermediär mit der Meldung und Zahlung der Depotsteuer für den Kontoinhaber betraut sein. Sofern kein belgischer Intermediär beteiligt ist, gehen Steuerberater derzeit davon aus, dass die Melde- und Zahlungsverpflichtungen direkt auf den Kontoinhaber zurückfallen. Der Kontoinhaber muss die Erklärung zusammen mit der jährlichen persönlichen Einkommensteuererklärung einreichen.

Das neue Gesetz folgt im Wesentlichen den Regeln des ursprünglichen Gesetzes:

  • Referenzzeitraum: 1. Oktober - 30. September
  • Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage als Durchschnitt von vier Referenzpunkten während des regulären Referenzzeitraums
  • Der Referenzzeitraum kann sich verkürzen, z.B. im Falle der Schließung eines Kontos.
  • Steuersatz: 0,15%

Gleichzeitig versucht der Gesetzgeber mit dem modifizierten Gesetz die Punkte zu beheben, die zur Abschaffung des Gesetzes im Jahr 2019 führten und erweitert den Geltungsbereich:

  • Der Umfang der für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage relevanten Instrumente, wird erweitert. Alle Instrumente, die in einem Depot gehalten werden, einschließlich Derivate und Bargeld, sind von der Steuer betroffen.
  • Der Grenzbetrag wird auf EUR 1.000.000 pro Konto angehoben, unabhängig von der Anzahl der Kontoinhaber.
  • Im Jahr 2020 wurde eine Anti-Missbrauchsvorschrift eingeführt, die am 30. Oktober 2020 wirksam wurde, um Steuervermeidung zu verhindern.
  • Die Steuer ist auf 10 % der Differenz zwischen der Steuerbemessungsgrundlage und dem Grenzbetrag von EUR 1.000.000 begrenzt.

Mit der Anpassung des Gesetzes zur jährlichen Steuer auf Wertpapierkonten durch den belgischen Steuergesetzgeber kann davon ausgegangen werden, dass das Gesetz langfristig bestehen bleibt. 

Unsere EasyTax-Lösung ermöglicht es Banken, ihren Kunden die notwendigen Informationen für die Abgabe ihrer Steuererklärungen zur Verfügung zu stellen. Um die Anforderungen des Gesetzes zur angepassten jährlichen Steuer auf Wertpapierkonten zu erfüllen, werden wir unser EasyTax BE-TCT-Modul anpassen und neu auflegen. Das Modul wird rechtzeitig für das Reporting auf das erste Referenzzeitraumende am 30. September 2021 zur Verfügung stehen.

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