Die neue Verordnung (Investment Firm Regulation – IFR) und die neue Richtlinie (Investment Firm Directive – IFD) schaffen erstmals einen dedizierten Berichtsrahmen für Wertpapierfirmen hinsichtlich ihrer aufsichtsrechtlichen Meldepflichten. Wertpapierfirmen haben nun weniger als sechs Monate Zeit, um sich auf die Implementierung von IFD/IFR vorzubereiten, die beide ab dem 26. Juni 2021 in den EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Für Nicht-EU-Mitglieder, wie das Vereinigte Königreich, gilt ein anderer Zeitplan für die Einführung des Investment Firms Prudential Regime (IFPR) des Vereinigten Königreichs. HM Treasury, Financial Conduct Authority (FCA) und Prudential Regulation Authority (PRA) haben den 1. Januar 2022 als voraussichtliches Datum für die Implementierung dieser Regelung festgelegt.

Bisher unterlagen IFD/IFR Wertpapierfirmen den Capital Requirements Regulation (CRR) Vorschriften, die für traditionelle Kreditinstitute konzipiert waren. Das neue Rahmenwerk ist eng an das Geschäftsmodell einer Wertpapierfirma angelehnt und soll die spezifischen Risiken dieses Sektors berücksichtigen.

IFD/IFR führt neue wichtige Funktionen ein:

  • Neue Mindestkapitalanforderung:
    Dies ist der höhere Wert aus der permanenten Mindestkapitalanforderung des Unternehmens nach IFR, seiner fixen Gemeinkostenanforderung und seiner K-Faktor-Anforderung (wo zutreffend).
     
  • Aktivitätsbasierter K-Faktor-Ansatz für Eigenmittelanforderungen:
    K-Faktoren sind ein quantitatives Maß für die Risiken, die ein Unternehmen für seine Kunden, die Märkte, in denen es tätig ist, und für sich selbst darstellt. Es existieren drei Gruppen von K-Faktoren: Risk to Client (RtC), Risk to Market (RtM) und Risk to Firm (RtF). Firmen müssen die Kapitalanforderungen für diese Kategorien nach der im IFR vorgeschriebenen Methodik berechnen.
     
  • Neue Regeln zur Risikokonzentration:
    IFR legt Schwellenwerte in Bezug auf Forderungen gegenüber einem Kunden oder einer Gruppe verbundener Kunden im Handelsbuch der Firma fest. Bei Überschreitung dieser Schwellenwerte müssen Firmen zusätzliches Kapital vorhalten und ihre zuständige Behörde informieren. Die Risikokonzentration ist in das neu eingeführte K-Faktor-Modell eingebettet. Entsprechend dem bestehenden Rahmenwerk für Großkredite in der CRR, müssen Firmen Prozesse zur Überwachung der Einhaltung des neuen Rahmenwerks einrichten.
     
  • Liquiditätsanforderungen für Wertpapierfirmen:
    Unternehmen müssen liquide Mittel in Höhe von mindestens einem Drittel ihres fixen Gemeinkostenbedarfs vorhalten. Die Definition der liquiden Mittel ist im Vergleich zur Definition in der CRR erweitert.

Das neue Regelwerk führt außerdem ein neues Kategorisierungssystem für Wertpapierfirmen ein, das auf ihrer Größe, ihrem Geschäftsumfang und dem Grad des systemischen Risikos basiert.

Firmen sollen ihre eigene Analyse durchführen, um festzustellen, welche IFR-Wertpapierfirmenklasse zutrifft. Bei dieser Beurteilung sollte die kürzliche Äußerung von Gerry Cross, Interim Director der Policy & Risk und Asset Management und Investment Bank bei der Central Bank of Ireland (CBI) berücksichtigt werden. Er erklärte, dass wenn die Geschäftspläne eines Unternehmens voraussichtlich unter das CRR-Regime fallen, wenn sie zukünftig den Schwellenwert von 15 Mrd. EUR erreichen, "es aus regulatorischer Sicht sinnvoll sein kann, solche Unternehmen zu einem früheren Zeitpunkt in das CRR-Regime zu überführen, um eine effektive und effiziente Aufsicht zu ermöglichen".

Aktuelle Meldungen aus den Aufsichtsgremien

  • Im Dezember 2020 veröffentlichte die EBA einen endgültigen Bericht zu ihren Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Wertpapierfirmen.

Die jüngsten Veröffentlichungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) haben zusätzliche Einblicke in die IFD/IFR-Anforderungen ermöglicht.

Im Dezember 2020 veröffentlichte die EBA einen endgültigen Bericht zu ihren Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Wertpapierfirmen. Als Reaktion auf das Feedback der Industrie zu ihrer öffentlichen Konsultation im Juni 2020, sorgte die EBA für Klarheit bezüglich Definitionen und Behandlungen. Dazu gehörten z. B. die Definition eines Finanzunternehmens im Kontext der IFD/IFR und der Anwendungsbereich mehrerer K-Faktor-Anforderungen, insbesondere verwaltete Vermögenswerte gemäß IFR (AUM).

Am 14. Januar 2021 veröffentlichte die CBI ein Konsultationspapier, die CP135 Konsultation zu Ermessensspielräumen der zuständigen Behörde im Investment Firms Directive und Investment Firms Regulation. In diesem Dokument werden eine Reihe von Ermessensspielräumen behandelt:

  • Anwendung der Capital Requirements Directive (CRD) Regelung auf Wertpapierfirmen
  • Liquiditätsanforderungen
  • Bewertung des internen Kapitals und der liquiden Mittel
  • Anpassung des K-Faktors

Fazit

Die Zeit drängt für die Implementierung der neuen Regelung im gesamten Bereich der Wertpapierfirmen. In den EU-Mitgliedsstaaten tritt IFD/IFR ab dem 26. Juni 2021 in Kraft. Darauf folgt der erste Meldetermin am 30. September 2021. In seiner jüngsten Rede machte Gerry Cross von der CBI auf die Notwendigkeit dieses Zeitplans aufmerksam. Er betonte: "Wir erwarten, dass die Vorbereitungen der Firmen auf IFR/IFD auf Vorstandsebene diskutiert wurden und dass die Firmen ihre Implementierungsprojekte aufgesetzt haben".

Die Einführung von IFD/IFR wird erhebliche Auswirkungen auf Wertpapierfirmen haben. Firmen müssen einen ganzheitlichen Ansatz für die neuen Anforderungen wählen, der folgendes beinhaltet:

  • Bewertung der für die Firma geltenden Klassifizierung
  • Überprüfung der Anforderungen nach dieser Klassifizierung
  • Sicherstellung der Prozesse und IT-Systeme zur:
    • Erfassung der erforderlichen Kerndaten
    • Vervollständigung der erforderlichen Berechnungen
    • Validierung der Ergebnisse und
    • Konvertierung des Outputs in das XBRL-Format zur Weiterleitung an die lokale Aufsichtsbehörde.

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